Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine 2-jährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen.[1] Versicherte, die innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungsfrist Unzufriedenheit hinsichtlich des angefertigten Zahnersatzes äußern, müssen also an den Zahnarzt verwiesen werden.

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