Die Pflegekasse ist verpflichtet, Pflegebedürftige hinsichtlich der Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zu beraten. Diese Beratung umfasst neben den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen auch die individuelle Beratung über infrage kommende Maßnahmen.

Bei der Beratung steht die Zielsetzung im Vordergrund, den Wohnraum so anzupassen, dass er den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird. Dabei ist vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots und der begrenzten Zuschussmöglichkeit – auch im Interesse der Pflegebedürftigen – zu prüfen, ob anstelle von Baumaßnahmen oder der beantragten Maßnahmen einfachere Lösungen in Betracht kommen.

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