Das Zuschuss-Wintergeld wird für die Arbeitnehmer in den voll in die Regelung einbezogenen Betrieben in einer Höhe von max. 2,50 EUR für jede ausgefallene Arbeitsstunde gewährt, für die Arbeitszeitguthaben eingesetzt wird. Das begrenzt die Leistung auf die Schlechtwetterzeit, die sich vom 1. Dezember bis 31. März erstreckt. Die Regelung ist nicht mehr auf 150 Ausfallstunden begrenzt. Die Leistung wird auch für Teilstunden erbracht, setzt allerdings voraus, dass am jeweiligen Arbeitstag mindestens eine Arbeitsstunde ausgefallen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge