(1) 1Der Antrag muß schriftlich gestellt werden. 2In dem Antrag ist anzugeben, für welchen Vertragsarztsitz und unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird. 3Dem Antrag sind beizufügen
b) |
Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten, |
c) |
gegebenenfalls eine Erklärung nach § 19a Abs. 2 Satz 1, mit der der aus der Zulassung folgende Versorgungsauftrag auf die Hälfte oder drei Viertel [1]beschränkt wird. |
(2) Ferner sind beizufügen:
1. |
ein Lebenslauf, |
2. |
ein polizeiliches Führungszeugnis, |
4. |
eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses, |
6. |
[2]eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes, aus der sich das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes ergibt. |
(3) An Stelle von Urschriften können amtlich beglaubigte Abschriften beigefügt werden.
(4) Können die in Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz 2 Buchstabe c bezeichneten Unterlagen nicht vorgelegt werden, so ist der nachzuweisende Sachverhalt glaubhaft zu machen.
(5) (weggefallen)
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