Die Pflegebedürftige haben in der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung Anspruch auf körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Leistungen auf medizinische Behandlungspflege und betriebsnotwendigen Investitionen sowie Leistungen für Unterkunft und Verpflegung.

Die Leistungen erbringt die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung oder sie lässt diese durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbringen. Alternativ könnte der Pflegebedürftige in einer nahegelegenen zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt werden.

Auch die erforderlichen Fahr- und Gepäcktransportkosten, wenn sie im Zusammenhang mit der Mitaufnahme und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung stehen, werden übernommen. Besondere Beförderungsmittel, abhängig von der Art oder Schwere der Pflegebedürftigkeit, werden nach vorheriger Antragsstellung erstattet.

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