Bezieher einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls versicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Altenteiler, die in den letzten 15 Jahren vor der Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nach dem KVLG 1989 versichert waren sowie der hinterbliebene Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

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