An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen.

 
Hinweis

Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen

Teilnehmer an dualen Studiengängen sind als zur Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Studiengangs sowohl während der Praxis- als auch während der Studienphasen.

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