Begriff

Übertragbare Krankheiten sind durch Krankheitserreger verursachte Krankheiten. Sie können unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden. Die Verhütung dieser Krankheiten erfolgt vorrangig durch Schutzimpfungen, Testungen auf Krankheitserreger oder Antikörper sowie das Tragen von Schutzmasken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

§ 20i SGB V enthält die Ansprüche gesetzlich Krankenversicherter auf Schutzimpfungen, Testungen und Schutzmasken. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen definiert. Die Satzung der Krankenkasse kann weitere Schutzimpfungen über den Rahmen der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus vorsehen.

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