Kurzbeschreibung

Für den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist anlässlich jedes Wegeunfalls bzw. sonstigen Unfalls während einer versicherten Tätigkeit bzw. Verrichtung von Kindern, Schülern oder Studierenden dieser Vordruck als Unfallanzeige auszufüllen. Die Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung tritt zum 1.10.2023 in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 192).

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