Die Transfermaßnahmen dürfen nicht vom Arbeitgeber selbst durchgeführt, sondern müssen einem Dritten, z. B. einem Bildungsträger oder einer Transfergesellschaft, übertragen werden. Bei der Auswahl des Dritten sind die betrieblichen Akteure frei.
Zertifizierungserfordernis
Träger von Transfermaßnahmen müssen eine allgemeine Zulassung durch eine fachkundige Stelle (Zertifizierung) für die Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen besitzen.[1]
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