Für den Leistungsberechtigten ist das Verfahren der Teilhabeplankonferenz kostenfrei, notwendige Auslagen und Verdienstausfall können in angemessenem Umfang erstattet werden.[1] Die Verfahrenskosten für die Teilhabeplankonferenz trägt der für die Teilhabeplanung verantwortliche Rehabilitationsträger.

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