Begriff

Das Teilarbeitslosengeld ist die Versicherungsleistung. Ein Anspruch besteht, wenn von 2 oder mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen eine wegfällt und damit Teilarbeitslosigkeit eintritt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Teilarbeitslosengeld ist in den §§ 162 bis 164 SGB III geregelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge