Die Speicherung, Veränderung, Nutzung, Übermittlung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Sozialdaten durch die in § 35 SGB I genannten Stellen ist zulässig, soweit es gesetzliche Bestimmungen erlauben oder anordnen.[1] Dies gilt auch für die besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO.[2] Die Übermittlung von biometrischen, genetischen oder Gesundheitsdaten ist nur zulässig, soweit eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis, insbesondere nach den §§ 68 bis 77 SGB X, vorliegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge