Rz. 1a

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann das Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates aufgrund der Ermächtigung im Gesetz durch Rechtsverordnung eine Gebührenordnung erlassen.

Das Ministerium hat von der Ermächtigung bislang keinen Gebrauch macht.

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