Rz. 19
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen in ihrer Funktion als Spitzenverbände der Pflegekassen und dem Bundesversicherungsamt nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5.
Erläuterungen zur Vereinbarung des Bundesversicherungsamtes mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5.
Erläuterungen zum Abrechnungsvordruck P.
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