Rz. 11

Unter dem Betriebsmittel-Ist ist die Summe aller liquiden Bestände der Pflegekasse unabhängig von ihrer Fristigkeit zu Beginn des laufenden Monats zu verstehen; sie entspricht dem Endbestand des Vormonats. Forderungen und Verpflichtungen bleiben hierbei außer Ansatz, sie sind nur bei der Jahresrechnung (PJ 1) zu berücksichtigen. Das Rücklage-Ist umfasst den am Ersten des laufenden Monats vorhandenen Bestand an Mitteln der Rücklage (vgl. hierzu § 3 der Vereinbarung nach § 66 Abs. 1 Satz 4 und 5).

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