Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 in das SGB XI eingefügt worden. Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBI. I S. 2246), zum 30.10.2012 in Kraft getreten, überführte die bisherige Regelung zur Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen aus Abs. 1 in eine eigenständige Förderungsregelung nach Abs. 2 und schaffte damit einen größeren finanziellen Spielraum, da für die Selbsthilfeförderung ein eigenständiges Budget vorgesehen ist.

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