Rz. 10

Neben den auf Länderebene zur Begleitung von Modellvorhaben nach § 123 Abs. 4 Satz 4 einzurichtenden Beiräten sieht Abs. 5 Satz 1 eine vergleichbare Regelung für die Einrichtung eines Beirates beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Die Zusammensetzung des Beirats regelt Abs. 5 Satz 3.

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