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Ferner ist der Hausarzt gegenüber dem Hausärzteverband e. V. und der Krankenkasse verpflichtet, die folgenden Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die HzV zu erfüllen:

  • Teilnahme an mindestens vier strukturierten Qualitätszirkeln je Kalenderjahr mit Schwerpunkt Pharmakotherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren nach Maßgabe der Anlage 2 und Teilnahme an speziellen Pharmakotherapieberatungen, soweit die im Rahmen dieses Vertrages oder die im Rahmen der nordrheinischen Arzneimittelvereinbarung vereinbarten Ziele nicht erfüllt werden (zur regionalen Arzneimittelvereinbarung vgl. § 84);
  • Konsequente Behandlung nach den für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien und Integration von krankheitsbezogenen Behandlungspfaden nach Maßgabe der Anlage 2 zum Vertrag;
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d unter anderem durch Teilnahme an 2 ganztägigen Fortbildungen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren. Dabei sollen zur Stärkung der geriatrischen Versorgung vorrangig Fortbildungsangebote im Bereich der Geriatrie ("Fortbildung Geriatrisches Assessment") in Anspruch genommen werden. Ferner sind Fortbildungen, wie in den Bereichen patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, Palliativmedizin, allgemeine Schmerztherapie, Onkologie, psychische Erkrankungen/Depression und psychosoziale Betreuung für den Hausarzt maßgeblich; nähere Einzelheiten sind in Anlage 2 zum Vertrag geregelt;
  • Einführung eines einrichtungsinternen, auf die besonderen Bedingungen einer Hausarztpraxis zugeschnittenen, indikatorengestützten und wissenschaftlich anerkannten Qualitätsmanagementsystems nach Maßgabe der Anlage 2, das mindestens den Anforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 135a entspricht;
  • Qualifikation oder Erwerb der Qualifikation für Psychosomatik spätestens bis zum 31.3.2014 gemäß den Psychotherapievereinbarungen; für ab dem 1.4.2014 an der HzV teilnehmende Hausärzte ist die Qualifikation von Beginn an Teilnahmevoraussetzung;
  • Teilnahme an sämtlichen für die hausärztliche Versorgung relevanten strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f für Diabetes mellitus Typ II, KHK, und Asthma/COPD spätestens ab 1.4.2012. Für ab dem 1.7.2012 an der HzV teilnehmende Hausärzte ist die Qualifikation von Beginn an Teilnahmevoraussetzung;

Soweit der Hausarzt Versicherte in die HzV einschreiben möchte, die jünger als 10 Jahre alt sind, bedarf es zusätzlich zum Beleg der fachlichen Mindestqualifikation des Nachweises der Durchführung von mindestens 30 der in Nordrhein-Westfalen verpflichtenden Kindervorsorgeuntersuchungen (U5-U9) nach den geltenden Richtlinien je Quartal in den letzten 4 Quartalen.

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