Rz. 27

Die Festbeträge sind seit 1.1.1992 im BAnz bekannt zu machen. Die nach § 35 Abs. 1 Satz 2 festzulegenden Gruppen von Arzneimitteln, für die Festbeträge festgesetzt werden können, sowie die jeweiligen Vergleichsgrößen nach § 35 Abs. 1 Satz 5 ergeben sich aus der Anlage 2 zu der Arzneimittel-Richtlinie.

Die Festsetzung und ihre Begründung können beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, eingesehen werden.

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