Rz. 17f

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbart mit den auf Bundesebene bestehenden Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden Rahmenempfehlungen zur Übernahme der Krankenbehandlung. Die Rahmenempfehlungen ergänzen Satz 4 und tragen zusätzlich dazu bei, den Verwaltungsaufwand für die zuständigen Behörden und die Krankenkassen gering zu halten und den zuständigen Behörden und Krankenkassen zur Unterstützung möglichst konkrete Orientierungen im Hinblick auf den Abschluss der Vereinbarungen zu geben (BT-Drs. 18/6185). Die Rahmenempfehlungen sollen von den zuständigen Behörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Krankenkassen sowie von den Vertragspartnern auf Landesebene übernommen werden.

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