Rz. 9

Gewinne und Verluste (Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne, Veräußerungsverluste), die bei der Anlage der Gesamtrücklage entstehen, werden jährlich miteinander verrechnet (Satz 1). Der Differenzbetrag (Saldo) wird auf die einzelnen Krankenkassen anteilmäßig aufgeteilt. Maßgebend ist das Verhältnis der Rücklageguthaben im Jahresdurchschnitt zueinander.

 

Rz. 10

Ein Verlust reduziert den Anteil der einzelnen Mitgliedskasse an der Gesamtrücklage. Ggf. ist der Anteil aufzufüllen, wenn er nicht mehr dem Soll-Anteil entspricht (vgl. Rz. 14).

 

Rz. 11

Ein Überschuss wird der einzelnen Krankenkasse entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtrücklage gutgeschrieben (Satz 2). Die Gutschrift wird vorgenommen, wenn der von der Krankenkasse an der Gesamtrücklage zu tragende Teil des Rücklagesolls den vorgeschriebenen Umfang noch nicht erreicht hat. Der Überschuss ist auszuzahlen, wenn das anteilige Rücklagesoll der Krankenkasse erreicht ist (vgl. Rz. 12).

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