Rz. 22

Die Haushaltshilfe ist von der Krankenkasse aus rechtlicher Sicht grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen.

In der Vergangenheit beschäftigten Krankenkassen vereinzelt professionelle Haushaltshilfskräfte, die im Bedarfsfall für die Ersatzhaushaltsführung eingesetzt wurden. Weil der Bedarf für Einsätze im Haushalt stark schwankte, waren diese nicht kontinuierlich ausgelastet. Aus diesem Grund gingen die Krankenkassen dazu über, mit Vertragspartnern zusammenzuarbeiten, die professionelle Haushaltshilfen beschäftigen. Dieses sind z. B. Beschäftigte

  • von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutscher Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland, Johanniter, Malteser, Arbeiterwohlfahrt, Der Paritätische),
  • von Sozialstationen in Form von ambulanten Pflegediensten, wenn sie auch hauswirtschaftliche Arbeiten abdecken bzw. Familienpflegestationen oder
  • von Dorfhelferinnenstationen (Dorfhelferinnendienste).

Die Krankenkassen zahlen den professionellen Haushaltshilfen bzw. deren sie beschäftigenden Institutionen die vereinbarte Vergütung (meist Rahmenverträge, in denen die Vergütungen festgelegt sind).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge