Rz. 13

Nach § 53 Abs. 2 darf die Krankenkasse in ihrer Satzung für Mitglieder eine Prämienzahlung vorsehen, wenn sie und ihre nach § 10 mitversicherten Angehörigen im jeweiligen Kalenderjahr zulasten der Krankenkasse keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Nach § 53 Abs. 2 Satz 3 bleiben die Leistungen nach den § 24d bis 24i unberücksichtigt, sodass Leistungen aus Anlass der Schwangerschaft/Mutterschaft die Prämienzahlung nicht beeinträchtigen.

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