Rz. 26

Das Institut stellt für alle Bürger verständliche allgemeine Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung sowie zu Diagnostik und Therapie von Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung bereit (Nr. 7). Durch die Vorschrift wird die Autonomie der Bürger gestärkt, indem sie sich über die Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse des Instituts informieren (BT-Drs. 15/1525 S. 128). Das Institut stellt dazu eine internetgestützte Informationsplattform zur Verfügung (http://www.gesundheitsinformation.de).

 

Rz. 27

Die Aufgaben wurden bisher vom G-BA wahrgenommen und sind auf das Institut übertragen worden, um Kompetenzen zu bündeln und eine Doppelbefassung zu vermeiden (BT-Drs. 16/3100 S. 151).

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