Rz. 2

§ 73 behandelt 3 voneinander unabhängige Sachverhalte, deren einzelne Regelungstatbestände in keinem Sachzusammenhang stehen und auch nur einen bedingten Bezug zu der die Vorschrift tragenden Überschrift herstellen.

Abs. 1 schreibt für Versorgungsverträge das Schriftformerfordernis fest. Abs. 2 behandelt die Frage des Rechtsschutzes. Die Abs. 3 und 4 schließlich sehen für bestehende Pflegeeinrichtungen Bestandsschutzregelungen vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge