0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 45f wurde durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 30.10.2012 (Art. 16 Abs. 1 PNG) eingeführt.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Zielrichtung des Gesetzgebers war, Hilfeleistung zu geben für die Entwicklung neuer Wohnformen zu wissenschaftlich geförderten Projekten und hierfür zusätzlich zu dem Förderungsvolumen der Leistungserbringer 10 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen. Hierbei war die Absicht eindeutig erkennbar, auf den gesellschaftlichen Wandel zu reagieren und innovative neue Wohnformen, die gleichzeitig auf die Bewohner abgestimmt sind und von professionellen ambulanten Anbietern ausgeführt werden, zu ermöglichen.

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Die Regelungen des § 45f wurden eingeführt, um eine wissenschaftliche Begleitung der Entstehung neuer Wohnformen zu ermöglichen und zu begünstigen. Abs. 2 stellt jedoch klar, dass hierdurch eine weitere innovative Förderung und keine Doppelförderung von bestehenden Projekten beabsichtigt ist. Um deren Innovationswirkung jedoch zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erlaubt, die im Wirtschaftsbereich übliche Co-Finanzierung nicht von der Förderung auszuschließen und somit gemäß § 45f Abs. 2 Satz 2 die Förderungsmöglichkeiten gemäß § 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Der Gesetzgeber hat eine wissenschaftliche Auswertung des Modellprojektes durch die Leistungserbringer vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband ist mit der Umsetzung des Projektes beauftragt worden und hat in dem Zeitraum vom 6.12.2013 bis zum 7.2.2014 für interessierte Projektträger aus der Praxis und Wissenschaft ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zum 30.6.2014 fand eine Auswahl der Bewerber statt für die Erbringung der wissenschaftlichen Auswertung. Hiernach wird der wissenschaftliche Dienst, der die Modellauswertung vornehmen wird, feststehen (gemäß Presseerklärung GKV-Spitzenverband, Forschungsstelle Pflegeversicherung – neue Wohnformen).

3 Literatur

 

Rz. 4

Henneberger, Zentrale Änderung des SGB XI durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, NDV 2013 S. 58.

Teubner, Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und seine Auswirkungen, PflR 2013 S. 71.

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