Rz. 34

Nach § 13 Abs. 1 der Verfahrensordnung berät der Innovationsausschuss bei geförderten Vorhaben zu neuen Versorgungsformen den jeweiligen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Vorhaben (Evaluationsbericht) und berücksichtigt dabei den jeweiligen Schluss- und Ergebnisbericht. Er beschließt jeweils spätestens 3 Monate nach Eingang der jeweiligen bewertbaren Berichte eine Empfehlung zur Überführung der neuen Versorgungsform oder Teile aus einer neuen Versorgungsform in die Regelversorgung. Der Innovationsausschuss konkretisiert in den jeweiligen Beschlüssen, wie die Überführung in die Regelversorgung erfolgen soll. Zudem stellt er fest, welche Organisation der Selbstverwaltung oder welche andere Einrichtung für die Überführung zuständig ist. Empfiehlt der Innovationsausschuss, eine neue Versorgungsform in die Regelversorgung zu überführen, begründet er dies. Der Innovationsausschuss trifft seinen Beschluss unabhängig von den erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen seiner Geschäftsstelle.

Gemäß Abs. 2 berät der Innovationsausschuss bei geförderten Vorhaben der Versorgungsforschung innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der jeweiligen bewertbaren Schluss- und Ergebnisberichte über die darin dargestellten Erkenntnisse. In die Beratung der jeweiligen Schluss- und Ergebnisberichte zu geförderten Vorhaben zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien bezieht der Innovationsausschuss die zum jeweiligen geförderten Vorhaben einzuholende Stellungnahme der AWMF ein, ob die jeweilige Leitlinie entsprechend dem Regelwerk der AWMF erstellt worden ist. Der Innovationsausschuss kann eine Empfehlung zur Überführung in die Regelversorgung beschließen. Dies kann auch eine Empfehlung zur Nutzbarmachung der Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung sein. Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 3, 4 und 6 gelten entsprechend.

Die Beschlüsse nach Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 3 und die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte der Vorhaben werden auf der Internetseite des Innovationsausschusses veröffentlicht (§ 13 Abs. 3 der Verfahrensordnung).

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