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Aufgrund der Vorschrift sind die Partner der Bundesmantelverträge (BMV-Ä und BMV-Z) beauftragt worden, die erforderlichen Regelungen zu treffen, damit Überweisungsscheine künftig in elektronischer Form übermittelt werden können. Damit wird die Digitalisierung des Formularwesens in der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung fortentwickelt.

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