Rz. 3
Die gematik beteiligt die Fachöffentlichkeit mittels elektronischer Informationstechnologien. Dazu werden die Entwürfe von
- Festlegungen (§ 387 Abs. 1),
- Bewertungen (§ 388 Abs. 5) und
- Empfehlungen (§ 389Abs. 1)
im Internet veröffentlicht (www.vesta-gematik.de/standards). Dort kann auch die Stellungnahme abgegeben werden. Zur Fachöffentlichkeit gehören alle an der Interoperabilität im Gesundheitswesen interessierten Personen, die sich auf vesta-gematik.de entsprechend registriert haben.
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