Rz. 4

Vor einer Empfehlung gibt die gematik den Experten (§ 386) Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Wenn die Datensicherheit und der Datenschutz betroffen sind, sind darüber hinaus das BSI und der BfDI zu beteiligen. Die gematik bezieht die Stellungnahmen und Vorschläge in ihre Entscheidung ein (Satz 2). Dazu ist auch eine Begründung erforderlich, wenn einer Empfehlung nicht gefolgt wird.

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