2.1 Referenz für informationstechnische Systeme (Abs. 1)

 

Rz. 3

Die gematik kann technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden des Interoperabilitätsverzeichnisses (§ 388 Abs. 1) als Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen empfehlen. Die gematik kann z. B. koordinierende Tätigkeiten übernehmen und die Zusammenarbeit der Standardisierungs- und Normungsorganisationen (z. B. Deutsches Institut für Normung, Europäisches Komitee für Normung) unterstützen.

2.2 Expertenmeinung (Abs. 2)

 

Rz. 4

Vor einer Empfehlung gibt die gematik den Experten (§ 386) Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Wenn die Datensicherheit und der Datenschutz betroffen sind, sind darüber hinaus das BSI und der BfDI zu beteiligen. Die gematik bezieht die Stellungnahmen und Vorschläge in ihre Entscheidung ein (Satz 2). Dazu ist auch eine Begründung erforderlich, wenn einer Empfehlung nicht gefolgt wird.

2.3 Veröffentlichung (Abs. 3)

 

Rz. 5

Die Stellungnahmen und Vorschläge der Experten sowie die Empfehlungen der gematik sind auf der Internetseite des Interoperabilitätsverzeichnisses zu veröffentlichen (www.vesta-gematik.de/standards).

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