Rz. 4

Bevor die gematik Interoperabilitätsfestlegungen (Abs. 1) trifft, hat sie den Experten (§ 386) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (Satz 1). Dazu stellt die gematik den Experten ihren Entscheidungsentwurf und erläuternde Begleitinformationen vor. Die Experten sind aufgefordert, ihre Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Die Abgabe ist freiwillig. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (www.vesta-gematik.de/standards). Die Anforderungen an eine berücksichtigungsfähige Stellungnahme ergeben sich aus der Geschäfts- und Verfahrensordnung des Interoperabilitätsverzeichnisses (www.vesta-gematik.de/geschaefts-und-verfahrensordnung).

 

Rz. 5

Die Experten können der gematik mit ihren Stellungnahmen auch Empfehlungen zur Umsetzung und Nutzung der in das Interoperabilitätsverzeichnis aufgenommenen Informationen übermitteln (Satz 2). Darüber hinaus kann die gematik die Experten jederzeit um Empfehlungen zu Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung des Interoperabilitätsverzeichnisses bitten.

 

Rz. 6

Die gematik hat die Stellungnahmen in ihre Entscheidung einzubeziehen (Satz 3). Soweit die eingegangenen Stellungnahmen den Anforderungen der gematik entsprechen, setzt sich die gematik damit auseinander und trifft ihre abschließenden Entscheidungen. Die gematik veröffentlicht ihre transparent begründeten Entscheidungen sowie die Stellungnahmen der Experten gemeinsam auf der Internetseite des Interoperabilitätsverzeichnisses innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig innerhalb von 4 Wochen).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge