Rz. 21

Bei der gematik unmittelbar für die Errichtung und den Betrieb des Technologieservers entstehende Kosten werden vom BfArM getragen (Satz 1). Das BfArM legt die Einzelheiten der Kostenerstattung im Einvernehmen mit der gematik fest (Satz 2). Die Finanzierung der Kosten der gematik erfolgt durch den GKV-Spitzenverband. Dies ist anzupassen, da es sich beim Terminologieserver nicht um eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um eine Aufgabe des Bundes handelt (BT-Drs. 20/4708 S. 112).

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