Rz. 5
Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:
Vertreter der | Bennen durch | Quelle |
---|---|---|
Bundesländer | Länder | Satz 1 |
|
Gesellschafterversammlung der gematik | Satz 2 |
Bereich der Hochschulmedizin | Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung | Satz 3 |
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