Rz. 5

Die Mitglieder des Beirats werden von verschiedenen Stellen benannt:

 
Vertreter der Bennen durch Quelle
Bundesländer Länder Satz 1
  • Patienten, Pflegebedürftige und Selbsthilfe chronisch Kranker und behinderter Menschen
  • Industrie aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen
  • Wissenschaft
  • an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmende Vertragsärzte
  • Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene
Gesellschafterversammlung der gematik Satz 2
Bereich der Hochschulmedizin Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Satz 3

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