Rz. 4

Das Nähere wird in einer Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt (Satz 1). Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium für Gesundheit die Ermächtigung zum Erlass der Gebührenverordnung auf das Forschungsdatenzentrum übertragen (Satz 2). Aktuell anzuwenden ist die Verordnung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Bereitstellung von Daten nach den Regelungen der Datentransparenzverordnung (Datentransparenz-Gebührenverordnung – DaTraGebV v. 30.4.2014, BGBl. I S. 458, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung v. 19.6.2020, BGBl. I S. 1371).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge