Rz. 3

Aufgrund des Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen oder ihre Landesverbände rechtlich verpflichtet, in ausgewählten Modellregionen Verträge über Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken abzuschließen, sobald sie von einzelnen Apotheken, Gruppen von Apotheken oder den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Organisationen der Apotheker auf Landesebene dazu aufgefordert werden. Die Initiative, zum Vertragsabschluss zu kommen, liegt aufseiten der Apotheken; sie müssen bereit und in der Lage sein, Grippeschutzimpfungen für Erwachsene in der Apotheke durchzuführen. Die Krankenkassen bzw. die Landesverbände der Krankenkassen können sich einem solchen Vertragsabschluss nicht entziehen (vgl. "haben abzuschließen" in Abs. 1 Satz 1). Eine Verpflichtung zur Durchführung der Modellvorhaben ist nach der Gesetzesbegründung erforderlich, damit entsprechende Modellvorhaben durchgeführt werden und nach Abs. 7 Auswertungen zu den Modellvorhaben vorliegen, während sie laufen bzw. sobald sie abgeschlossen sind.

Die Auswahl der Modellregionen hängt zum einen davon ab, wie viele Versicherte der vertragschließenden Krankenkasse in der Region leben und zum anderen, ob es in der Region einzelne Apotheken oder Gruppen von Apotheken gibt, welche die Grippeschutzimpfungen bei den infrage kommenden impfwilligen Versicherten der Krankenkasse durchführen wollen. Möglich ist nach Abs. 1 Satz 1 aber auch ein Vertragsabschluss auf Landesebene zwischen dem Landesverband der Krankenkassen und dem für die Landesebene zuständigen Apothekerverband.

Ein Vertragsabschluss auf Landesebene bietet sich z. B. im AOK-Bereich geradezu an, weil die einzelne AOK gleichzeitig Krankenkasse und Landesverband ist und sich der Bereich einer AOK i. d. R. auf ein Bundesland bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den Landesteil Nordrhein bzw. den Landesteil Westfalen-Lippe erstreckt, sodass für ein Modellvorhaben ausreichend Versicherte der vertragschließenden AOK in der festgelegten Modellregion vorhanden sein sollten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte daraufhin zunächst bei seinen Mitgliedern auf Länderebene und dann im AOK-Bereich damit begonnen, für einen Vertragsabschluss auf Landesebene zu werben.

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