(1) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist.

 

(2) Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.

 

(3) (weggefallen)

 

(4) Bei einer Berechnung wird eine Multiplikation vor einer Division durchgeführt.

[1] Anzuwenden ab 01.01.2002.

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