Tatbestand

I.

Der Antragsteller begehrt die Anordnung einer Unterlassungsverpflichtung der Antragsgegnerin im Wege des einstweiligen Rechtschutzes.

In der Ausgabe März 2006 informierte die Antragsgegnerin ihre Mitglieder im Rahmen des Informationsblattes “aktuell” über die Möglichkeit des Bezugs von Arzneimitteln über den Versandhandel. Unter den Überschriften “Kostensenkung ohne Nebenwirkung: Versandapotheken – Konditionen, die sich lohnen” und “Bei einer Versandapotheke zu bestellen ist bequem, aber sparen Sie so auch? Ein klares “Ja” für die Kunden der AOK Hessen. Wir haben für Sie ein exklusives Angebot mit Versandapotheken vereinbart. Vorteil: Sie sparen bares Geld!” hat die Information folgenden Inhalt:

“[…] Die Ausgaben für Arzneimittel sind im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im Oktober 2005 mussten die Krankenversicherungen 234 Millionen Euro mehr als im Vormonat für Medikamente aufbringen, im gesamten Jahr rund 12,9 % mehr als 2004. Eine Entwicklung, die nicht nur den gesetzlichen Krankenkassen, sondern besonders ihren Beitragszahlern auf das Budget drückt. Die AOK Hessen hilft ihren Kunden, Einsparmöglichkeiten zu finden. […] Wer seine Medikamente über den Versandhandel bezieht, hat es schön bequem. Bestellt wird nicht nur online, sondern genauso per Telefon oder Post. Das spart Zeit und Weg, aber nicht immer Bares. Zwar werben Versandapotheken mit günstigen Preisen, aber nicht alle halten, was sie versprechen. Sparen kann hier nur, wer aufwendige Recherche nicht scheut. […] Ihre AOK hat Versandapotheken intensiv geprüft, denn zuverlässige Qualität aus seriöser Quelle steht an erster Stelle, wenn es um Arzneimittel geht. Mit verschiedenen Versandapotheken, die dazu noch attraktive Preise und guten Service bieten, ist die AOK Hessen eine Partnerschaft eingegangen. Alle ausgewählten Apotheken garantieren für rezeptfreie Arzneimittel einen Nachlass bis zu 50 % auf den empfohlenen Herstellerpreis. Versendet werden ausschließlich deutsche Original-Produkte. […] Ihre AOK Hessen hat für Sie eine Einsparmöglichkeit gefunden, die sich ganz besonders lohnt. Durch die Partnerschaft mit verschiedenen Versandapotheken hat Ihre AOK Sonderrabatte auf nicht verschreibungspflichtige und selbst zu zahlende Produkte ausgehandelt. Zusätzlich erhalten Sie bis 30. April 2006 bei allen genannten Versandapotheken ein attraktives Willkommensgeschenk [Fußnote: Gilt nur bei Bestellung von nicht verschreibungspflichtigen und selbst zu zahlenden Produkten]. Das heißt doppelt profitieren. Bei der L… -Versandapotheke erhalten Sie zwar keine zusätzlichen Sonderrabatte, aber L… steht für sehr günstige Preise. Informieren Sie sich einfach im Internet unter www.medikamente- – .de oder rufen Sie an unter 0xxxxx (zum Ortstarif). […] Bei der niederländischen Versandapotheke D… M… erhalten Sie selbst rezeptpflichtige Bestellungen vergünstigt. Für jede Position auf Ihrem eingereichten Kassenrezept bekommen Sie einen Sofortbonus in Höhe der halben Zuzahlung. Bei einem Medikament, zu dem Sie maximal 10 Euro dazu bezahlen, fallen also ganz 5 Euro weg. Sind Sie von Zuzahlungen befreit? Dann schreibt D… M…. Ihnen den Sofortbonus trotzdem gut. Erreicht der Betrag 30 Euro, wird er auf Ihr Konto überwiesen. […] Für eine Bestellung auf Rezept schicken Sie einfach das Original in einem Umschlag an die Postfachadresse der Versandapotheke Ihrer Wahl. Innerhalb von 48 Stunden nach eingegangenem Auftrag werden Ihre Medikamente in der Regel versandkostenfrei an die angegebene Adresse verschickt. Anschließend rechnet die Versandapotheke mit Ihrer Gesundheitskasse ab. Ein vertraulicher Umgang mit Ihren Daten ist immer garantiert. […] Vor allem für chronisch Kranke und alle, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, lohnt eine Bestellung über den Versandhandel. Denn der Preisvorteil kann die Rechnung deutlich reduzieren. Fehlt noch etwas in Ihrer Reiseapotheke? Dann am besten gleich mitbestellen und Ihren Preisvorteil nutzen. Es lohnt sich!

Fazit: Versandapotheken bieten Ihnen Qualität zu günstigen Preisen. Ihre Sparvorteile:

• bis zu 50 % auf frei verkäufliche Medikamente

• Sonderrabatte für AOK-Versicherte auf nicht verschreibungspflichtige und selbst zu zahlende Produkte

• Sofortbonus auf rezeptpflichtige Arzneien – nur bei der n. Versandapotheke D…M….

• Apotheker prüfen Ihre Bestellung

• Sie sparen Zeit und Weg

• Sie ordern bequem von zu Hause, online, per Telefon oder Post

• Sammelbestellungen sind versandkostenfrei

• Bei einer Bestellung bis zum 30. April 2006 erhalten Sie ein attraktives Willkommensgeschenk (Fußnote: gilt nur bei Bestellung von nicht verschreibungspflichtigen und selbst zu zahlenden Produkten).”

Im unteren Seitendrittel befindet sich zum einen ein Coupon zum Ausschneiden und Einreichen bei einer der genannten Versandapotheken (hierbei handelt es sich wohl um das “Willkommensgeschenk” = E… Sonnencreme von “W…”). Zum anderen befinden sich im unteren Seitendrittel die Namen und Anschriften, Telefonnummern und Internetadressen von “D… M…”,...

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