Art der Frist Bisherige Lastschriften (Einzugsermächtigung und Abbuchungsverfahren) SEPA-Lastschriften (SEPA-Basis-Lastschrift und Firmenkunden-Lastschrift) Das müssen Sie tun
Gültigkeitsdauer der Mandate
  • unbegrenzt gültig
  • allein der Widerruf durch Zahlungspflichtigen bewirkt Ungültigkeit
  • Mandate werden ungültig, wenn sie 36 Monate lang nicht genutzt wurden.
  • Mandatsverwaltung aufbauen
  • Termin der letzten Nutzung des Mandats vor jeder Lastschrift prüfen
Frist für Vorabankündigung (Pre-Notification)
  • keine gesetzliche Vorgabe
  • freiwillige Information sinnvoll und üblich
  • 14 Tage vor Fälligkeit müssen Betrag und Fälligkeitsdatum mitgeteilt werden
  • Frist kann vertraglich verkürzt werden
  • auch wesentlich längere Frist möglich, wenn übliche Geschäftspraktik
  • die Form der Vorabankündigung festlegen (z.B. auf Rechnung, Mailing etc.)
  • Frist verkürzen, z.B. in AGB
  • Abläufe schaffen, die Vorabankündigung sicher stellen
Vorlagefrist bei Banken
  • Ausführung auf Sicht
  • Fälligkeitsdatum wird wichtig
  • • Vereinheitlichung der Vorlagefrist bei einmaliger und wiederkehrender Lastschrift auf einen Tag (Nov. 2016)
  • Vorlagefristen mit der Bank vereinbaren
  • Abläufe auf Vorlagefrist einstellen
  • dadurch eventuell entstehende Liquiditätslücken schließen
Belastung des Schuldnerkontos
  • in der Regel 1 Tag nach Vorlage
  • am Fälligkeitstag
  • Kontoüberwachung einrichten und anpassen
Gutschrift auf Empfängerkonto
  • je nach Vereinbarung mit der Bank einige Tage nach Vorlage
  • am Fälligkeitstag
  • Kontoüberwachung einrichten und anpassen
Rückruf nach Kontobelastung
  • bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss des Kontos
  • bis zu 8 Wochen nach Belastung des Kontos
  • bei ungültigem Mandat bis zu 13 Monate nach Belastung
  • Kontoüberwachung einrichten und anpassen

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