Für freiberuflich tätige Seelotsen wurde die Rentenversicherungspflicht seit 1.1.1970 eingeführt, weil die Pensions- und Umlagekassen der Lotsenbrüderschaften die Altersversorgung für ihre Mitglieder nicht mehr sicherstellen konnten. Für Zeiten der Tätigkeit als freiberuflicher Seelotse vom 1.1.1924 bis 31.12.1969 ist eine Nachversicherung in der Rentenversicherung der Angestellten (allgemeine Rentenversicherung) durchgeführt worden. Nicht nachversichert wurden Seelotsen,

  • die vor dem 1.1.1970 verstorben sind, wenn Hinterbliebenenrente auch nach der Nachversicherung nicht zu zahlen wäre,
  • für Zeiten, in denen die Zeit als Seelotse mit einer Ersatzzeit zusammenfällt,
  • wenn die Zeit als Seelotse weniger als 5 Jahre betrug; es sei denn, der Seelotse ist durch Tod oder Dienstuntauglichkeit ausgeschieden.

Die Nachversicherung wurde finanziert durch Übertragung des am 31.12.1986 bei den Umlagekassen der Lotsenbrüderschaften vorhandenen Reinvermögens auf die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Deutsche Rentenversicherung) sowie durch Zahlung eines jährlichen Kopfgeldes in Höhe von 550 DM für die je Kalenderjahr durchschnittlich vorhandenen Mitglieder der Lotsenbrüderschaften in den Jahren 1970 bis 1989.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge