Seelotsen der Reviere im Sinne des Gesetzes über das Seelotswesen (Seelotsgesetz – SeeLG) sind rentenversicherungspflichtig.[1] Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zuständig für in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei) Beschäftigte, mithin auch für Seelotsen.[2]
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