Voraussetzung für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ist die Notwendigkeit dieser Leistungen bei einem Schwangerschaftsabbruch. Die für Arznei-, Verband- und Heilmittel geltenden Regelungen sind entsprechend anzuwenden. Zur Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs ist das Arzneimittel Mifepriston (Mifegyne®) zugelassen. Als Begleitmedikation zur Austreibung der Leibesfrucht steht das Prostaglandin Misoprostol (MisoOne®) zur Verfügung.

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