Schulsozialarbeit wird als sozialpädagogische Hilfen an junge Menschen mit

  • sozialen Benachteiligungen oder
  • individuellen Beeinträchtigungen

erbracht, wenn sie einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben.

Kinder und Jugendliche sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt, wenn sie in der Gesellschaft ausgegrenzt, zurückgesetzt oder individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt sind. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf kann sich daraus ergeben, dass der junge Mensch ohne fremde Hilfe keinen Abschluss in der Schule erreicht.

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