Orientierungssatz

In der Erteilung einer Auskunft, die auf einer vertretbaren, wenn auch später auf Grund höchstrichterlicher Rechtsprechung aufgegebenen Rechtsauffassung des Anordnungsgebers oder der Verwaltung beruht, liegt keine zum Schadensersatz durch Vornahme einer Amtshandlung verpflichtende Verletzung der Auskunftspflicht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652214

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