Die Schiedsstelle ist eine unparteiische Schlichtungsstelle, die bei Konflikten über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Träger der Einrichtungen angerufen werden kann.
Sozialversicherung: Die Besetzung der Schiedsstelle, die Voraussetzungen für ihr Tätigwerden und der Rechtsweg gegen ihre Entscheidungen bestimmt § 78g SGB VIII.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen