Rz. 1

Mit Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Beschränkung auf den 50-km-Umkreis um den Wohnort in Abs. 1 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben, ebenfalls die Nahverkehrszügeverordnung (Art. 20a des Gesetzes).

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 wird der bisherige § 147 zu § 230. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 147 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 3 infolge der Verschiebung der Paragraphen des Schwerbehindertenrechts in Teil 3.

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