Rz. 1a

Die Vorschrift bestimmt den zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr anspruchsberechtigten Personenkreis schwerbehinderter Menschen und bestimmt im Übrigen dem Grunde nach einen Anspruch der Beförderungsunternehmen auf Erstattung der durch die unentgeltliche Beförderung entstehenden Fahrgeldausfälle.

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