Rz. 6

Die Auftraggeber schließen mit dem Integrationsfachdienst für jeden Beratungs- und Betreuungsfall eine Vereinbarung. In dieser sind die Einzelheiten wie Art, Umfang und Dauer des notwendigen Einsatzes sowie das für die Tätigkeit des Integrationsfachdienstes anfallende Entgelt zu regeln.

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