Rz. 1

Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 26a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert.

Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 26b, Art. 7 Abs. 1 des o. a. Gesetzes bereits mit Wirkung zum 1.5.2004 um Satz 2 ergänzt.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 109 mit Wirkung zum 1.1.2018 § 192. Er entspricht inhaltlich dem bisherigen § 109.

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